Wärmedämmung & Bauwerksabdichtung

Im Rahmen der EnEv 2014 soll bis Ende Februar 2015 für den Nationale Aktionsplan Energieeffizienz, kurz NAPE eine finale Entscheidung getroffen werden.

Dieser umfasst den Vorschlag: Private Haus- und Wohnungsbesitzer, die Ihr Haus, oder die Wohnung selbst nutzen, sollen energetische Sanierungsmaßnahmen künftig steuerlich geltend machen können. Egal ob es sich um einzelne Maßnahmen, oder vollständige Sanierungen handelt.

Wir bieten Ihnen bei der Umsetzung z. B. von nachträglicher Wärmedämmung Ihres Kellers von außen, die Freilegung des Kellers, Sanierung des Betons, oder des Ziegelwerks, die Bauwerksabdichtung, sowie das fachmännische Anbringen der entsprechenden Dämmstoffe, sowie das Auftragen eines Grundputzes.

Auch Dämmungen anderer Betonbauteile am Gebäude, soweit dies energetisch sinnvoll ist.

Bauwerksabdichtungen

von Balkonen, Terassen, Balkon- und Terassentüren, Fenstern, Haustüren und Garagenbodenanschluß an die Garagenwand.

Sowie je nach Lastfall, gem. DIN 18195 wird hier in den Teilen 4- 6 die Wasserbeanspruchung nach folgenden Lastfällen unterschieden:

  1. Bodenfeuchte
  2. Nichtstauendes Sickerwasser
  3. Zeitweise aufstauendes Sickerwasser
  4. von außen drückendes Wasser

Wir haben für Sie die richtigen Materiallien und die fachmännische Technik um Ihr Bauwerk entsprechend abzudichten. Fragen Sie uns danach.